Anfang 2016 haben einige Unternehmer anwaltliche Abmahnungen gegen, wie behauptet wird, rechtswidrige AGB erhalten, die auf Ihren Internetseiten abrufbar waren; durch die rechtswidrigen AGB liege ein Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs vor. Mit der Abmahnung verbunden waren Kostenforderungen jenseits von € 1.000,- (die jedoch nicht näher aufgeschlüsselt werden). Die Abmahnungen erfolgten im Namen des „WIWE-Schutzverbandes zur Förderung lauteren Wettbewerbs im In- und Ausland“, eines eingetragenen Vereines mit Sitz in Salzburg.
Immerhin dürften die ausgesandten Abmahnungen keine Serienbriefe sein, vielmehr gehen sie offenbar detailliert auf die einzelnen georteten Rechtswidrigkeiten ein. Zwar wird in den Abmahnungen auch mit Klage gedroht, es ist bisher aber nicht bekannt, daß der Verband seine Klagsdrohungen kürzlich auch umgesetzt hätte.
Im Zweifelsfall ist zu empfehlen, die AGB vorläufig vom Netz zu nehmen und erst nach inhaltlich-rechtlicher Prüfung wieder zu veröffentlichen. Eine Verpflichtung, seine AGB im Internet zu veröffentlichen, besteht nicht. Ein berechtigter Kritikpunkt bei manchen AGB-Bestimmungen ist es, daß häufig nicht zwischen Privatpersonen (Verbrauchern/Konsumenten) und Unternehmern als Geschäftspartnern unterschieden wird. Allerdings bestehen einige unterschiedliche rechtliche Gegebenheiten für Geschäfte mit Verbrauchern (für die das Konsumentenschutzgesetz/KSchg gilt) oder Unternehmern.
Der „WIWE-Schutzverband“ besteht seit etwa dreißig Jahren und führte in der Vergangenheit auch Prozesse wegen unlauteren Wettbewerbs etc. Die langjährige Unterstützung durch die österreichische Wirtschaftskammer besteht jedoch schon seit Längerem nicht mehr. Auch aus diesem Grund ist derzeit nicht bekannt, ob WIWE überhaupt klagslegitimiert ist, d.h. berechtigt ist, überhaupt Klage zu erheben. Hiefür müßte erst offengelegt werden, in wessen Namen WIWE auftritt. Dies liegt bei den gegenwärtigen Abmahnungen jedoch noch nicht vor. Ob man der Kostenforderung von WIWE bzw. dessen Rechtsvertretung nachkommt, wird nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen sein.