Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Seeber.

Auf juristischem Gebiet verstehe ich mich sozusagen als „Ihr Hausarzt“ - mit vielseitiger Praxis sowohl für den Häuslbauer als auch für den Bauträger, für den Privatier ebenso wie auch für den  Landwirt, den Unternehmer und Wirtschaftstreibenden. Für Ihre Rechtsdurchsetzung im Ausland arbeite ich mit Kollegen in Deutschland, Italien und Slowenien zusammen.

Jeder Klient wird nach bestem Wissen und Gewissen und mit vollem Einsatz betreut. Dem Klienten empfehle ich Verfahrensschritte jedenfalls nur dann, wenn auch Erfolgsaussichten bestehen. Die Vertretungskosten können je nach Art und Umfang einer Rechtssache unterschiedlich sein, weshalb Sie gerne eine unverbindliche Schätzung bekommen können.

Bei Übernahme Ihrer Rechtsvertretung klärt unser Kanzleiteam die Kostentragung selbstverständlich vorweg mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bitte beachten Sie hier eventuelle Selbstbehalte und sonstige Einschränkungen (z.B. "loco"-Tarif für Verhandlungen bei auswärtigen Gerichten) laut Versicherungsvertrag.

Ihr
Mag. Michael Seeber, selbständiger Rechtsanwalt

Erklärungen wichtiger Rechtsbegriffe finden Sie im GLOSSAR...

Sprechtage

  • Neue Sprechstelle in St. Andrä/Lavanttal

    Die Sprechstelle von Rechtsanwalt Mag. Michael Seeber in der Passage Agsdorferstrasse 90, 9433 St. Andrä im Lavanttal, steht Ihnen
    jeweils Donnerstags von 8 - 12 Uhr zur Verfügung.

    Telephonische Terminvereinbarung erforderlich: 0463 55 976

  • Sprechtage in Griffen 2026:

    Unverbindliche und kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechtsfragen erteilt Rechtsanwalt Mag. Michael Seeber einmal monatlich donnerstags am Gemeindeamt der Marktgemeinde Griffen, jeweils ab 17 Uhr. (Vorherige telephonische Anmeldung beim Gemeindeamt erbeten!)

    08. Jänner 2026
    12. Februar 2026
    12. März 2026
    09. April 2026
    14. Mai 2026
    11. Juni 2026
    09. Juli 2026
    13. August 2026
    10. September 2026
    08. Oktober 2026
    12. November 2026
    10. Dezember 2026

§ Zivilrecht


§ Strafrecht


§ Gesellschaftsrecht


§ Verwaltungssachen


§ Immaterialgüterrecht


Seeber & Partner - Ihre Rechtsanwälte in Klagenfurt.

Unsere Kanzlei bearbeitet nahezu alle Tätigkeitsbereiche, auf die sich anwaltliche Tätigkeit erstreckt.

Kontaktieren Sie uns!

Über uns

  • Mag. Michael Seeber
    geb. 1977

    • Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz
    • eingetragener Rechtsanwalt seit 2010
    • 2020 -2024 ao. Lektor für div. Rechtsgebiete an der Gustav-Mahler-Privatuniversität
    • Vortragstätigkeit u.a. zum Urheberrecht, Vereinsrecht u.a.m.
    • Fremdsprachen: englisch, italienisch
  • Bild_Premur_kleinMag. Herbert Premur geb. 1971
    • Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz
    • eingetragener Rechtsanwalt seit 2003
    • eingetragener Insolvenzverwalter
  • In Memoriam Dr. Gert Seeber †
    1942 - 2018

    Dr. Gert Seeber studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz, war seit 1973 eingetragener Rechtsanwalt und, neben vielen anderen Tätigkeiten, Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften, u.a. in der Hotel- und Tourismusbranche, langjähriger Obmann und Präsident des KAC sowie Honorarkonsul der Republik Tschechien.

Anfahrt

  • Fachliche Beratung


    Technische Grundkenntnisse in Bausachen, Forst- und Jagdangelegenheiten, in Fragen von Veranstaltungen, Rechtsfragen der Hotellerie und Gastronomie, und Grundwissen aus vielen anderen Bereichen erleichtern uns den Zugang zu Ihren Rechtsfragen. Nicht nur in einem Fach, sondern in vielen Fachbereichen werden Sie mit entsprechendem Praxiswissen vertreten.

  • Zusammenarbeit mit Experten


    In Fragen etwa des Steuerrechts oder bei der Bewertung von Liegenschaften (Häusern, Grundstücken), aber auch in anderen Bereichen ziehe ich auf Wunsch für Sie gerne Fachleute hinzu. Auch für die Rechtsverfolgung im Ausland stehe ich in Verbindung mit Korrespondenzkanzleien in Deutschland, Italien und Slowenien.

  • Verschwiegenheitspflicht


    Ihre Anliegen und Ihre Daten unterliegen, wie Ihre gesamte Rechtssache, strengster anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht. Zwar sind Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich, der Inhalt Ihres Aktes und der Beratungsgespräche wird jedoch streng vertraulich behandelt.
    Die Verschwiegenheitspflicht verhindert übrigens auch, daß Rechtsanwälte ihre Klienten namentlich als Referenzen führen.

  • Individuelle Kostenplanung


    Die Kosten für Kaufverträge, Schenkungsverträge (vom Entwurf bis zur grundbücherlichen Durchführung) oder andere Vertragsarten lassen sich abschätzen, sobald Arbeitsaufwand und Gebühren sich abgrenzen lassen.
    Die Kosten eines Gerichtsverfahrens lassen sich allerdings nur grob einschätzen, da sich der Verfahrensverlauf, die Zahl der schriftlichen Eingaben und Verhandlungstermine, Zeugen- und Sachverständigengebühren u.a.m. je nach Sachlage ändern können. Gerne können Sie eine ungefähre Schätzung nach dem jeweils anzuwendenden Tarif bekommen. Optimistische Versprechungen, z.B. ein Prozeß werde bestimmt den Betrag X kosten, lehne ich als unseriös ab.
    Grundlage der Honorarberechnung sind der Rechtsanwaltstarif und die Allgemeinen Honorarkriterien. Auch eine Abrechnung nach Zeit kann vereinbart werden.

  • Persönliche Betreuung


    Vom Erstgespräch bis zum Abschluß Ihrer Rechtssache nehme ich gerne Zeit – auch dann, wenn die Sachlage an Ort und Stelle erörtert werden sollte, was bei Bausachen und Grundstücksangelegenheiten (v.a. Grenzstreitigkeiten) empfehlenswert ist.

  • Substitutionen


    Für Kollegen übernehmen wir gerne Substitutionen vor sämtlichen Gerichten und Behörden in Kärnten: Landesgericht Klagenfurt,
    Bezirksgericht Klagenfurt,
    Landesverwaltungsgericht Kärnten,
    Bezirksgericht Ferlach,
    Bezirksgericht Feldkirchen,
    sowie Bezirksgericht Eisenkappel, Bezirksgericht Bleiburg, Bezirksgericht Wolfsberg, Bezirksgericht Hermagor und Bezirksgericht Spittal.