Der OGH würdigt den Kretinismus.

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Wir zitieren aus dem Österreichischen Anwaltsblatt (seit kurzem alternierend als „Anwältinnenblatt“ publiziert, was wohl begrifflich den männlichen Teil der hiesigen Anwaltschaft ausschließen soll), Ausgabe 10/2023: §§ 28, 30 DSt; § 212 Z 2 StPO; § 9 Abs 1 RAO; Art 10 EMRKGrenze zwischen satirischer Kritik und beleidigender SchreibweiseEin Einstellungsbeschluss darf vom Disziplinarrat nur gefasst werden, wenn nicht einmal der Verdacht … Read More