Fragen zum Erbrecht können sich schon bei der Testamentsgestaltung stellen, oder aber dann, wenn es bereits zum Erbfall gekommen ist.
Um späteren Streitigkeiten vorzukehren, sollte ein Testament möglichst vorausschauend gestaltet werden. Berücksichtigt sollte dabei werden, ob sogenannte Vorempfänge, d.h. zu Lebzeiten erfolgte Schenkungen und Zuwendungen, auf die Erbansprüche (insbesondere Pflichtteilsansprüche) angerechnet werden sollen oder nicht. Überhaupt sollten die Pflichtteilsansprüche schon möglichst im Testament berücksichtigt werden, sodaß nicht durch solche letztwilligen Verfügungen, bei denen die Pflichtteilsansprüche nicht berücksichtigt werden, Unklarheiten oder Streitigkeiten entstehen.
Wer erbrechtliche Ansprüche auch für verschiedene Eventualitäten regeln will, kann dies z.B. im Wege einer Nacherbschaft tun, d.h. für den Fall, dass ein bereits eingesetzter Erbe aus welchen Gründen auch immer ausfällt.
Unsere Kanzlei bietet sämtliche erbrechtlichen Beratungsleistungen, die wir bisher über die Plattform erbrechtsinfo.at angeboten haben, selbstverständlich auch weiterhin an.
In diesem Zusammenhang müssen wir darauf hinweisen, dass erbrechtliche Informationen, die auf diversen Internetseiten zu finden sind, nicht selten fehlerhaft sind. Dies kann z.B. daran liegen, dass auf solchen Seiten und in solchen Foren Rechtsauskünfte veröffentlicht werden, die nach der alten Rechtslage, nicht mehr aber nach der Erbrechtsnovelle zutreffend sind. Auch sollte immer geprüft werden, ob die im Internet frei verfügbaren Informationen tatsächlich auch auf Ihren konkreten Fall und Sachverhalt anwendbar sind. Beachten Sie dabei, daß Ihnen niemand für Schäden haftet, die Ihnen durch falsche Auskünfte aus dem Internet entstehen!
Ihr Rechtsanwalt steht Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
MS