Der Verfassungsgerichtshof hat mit Entscheidung vom 10.12.2020 die Gesetzwidrigkeit einer weiteren Corona-Verordnung erkannt. Die gesamte Entscheidung finden Sie hier. Wichtige Teile der „Corona-Schulverordnung“ (Verordnung zur Bewältigung der Covid19 Folgen im Schulwesen) wurden nun formell aufgehoben, auch wenn diese Verordnung nicht mehr in Kraft ist.
Entscheidend war, daß der Gesetzgeber nicht in der Lage war, die Notwendigkeit der bekämpften Bestimmungen der Verordnung zu begründen. Damit entfällt zwar leider (vorerst) eine Gelegenheit, die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen an sich zu überprüfen und höchstgerichtlich zu hinterfragen, die Entscheidung könnte allerdings ein weiterer Schritt in die richtige Richtung sein. Zwar hat die Regierung aus vorherigen vernichtenden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs gelernt und begründet seine Verordnungen mittlerweile, im Zuge weiterer Beschwerden sollte sich aber erweisen, daß die Regierung lediglich mit unhaltbaren Scheinbegründungen und Querverweisen auf andere Verordnungen argumentiert, was natürlich eine fundierte, nachvollziehbare Begründung nicht ersetzt.
MS (Stand 23.12.2020)