Es geht doch: Das Ministerium begründet!

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Nachdem uns auf Anfrage beim Gesundheitsministerium nach Übermittlung der Verordnungsakten beschieden wurde, daß uns das im Detail nichts angeht („Zu einer darüber hinausgehenden Gewährung von Einsicht in interne Akten ist das BMSGPK nicht verpflichtet“), haben wir endlich die „Fachliche Begründung zur 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung“ erhalten. Lesen Sie selbst!

Zusammengefaßt: Die Maßnahmen werden damit begründet, daß die Lage insbesondere wegen der Virusmutation(en) sehr, sehr gefährlich ist. So gefährlich, daß man es nur mit Vermutungen darzustellen braucht, stattdessen werden Nebelbomben in Form von Zahlen und Diagrammen geworfen.

Zu den FFP2-Masken heißt es, daß diese „einen wirksamen Schutz auch gegen Aerosole“ bieten. Daß ein Infektionsschutz gewährleistet ist (den die Hersteller ja sogar ausdrücklich ausschließen!), wird nicht einmal behauptet.

„Vorliegende fachliche Begründung bezieht sich daher ausschließlich auf Anwendungen außerhalb des ArbeitnehmerInnenschutzes“, weshalb man auch gnädig darüber hinwegging, daß man die im Arbeitnehmerschutz höchst zulässige Tragedauer dieser Schutzmaske einfach ignorierte. (Details zur zulässigen Tragedauer finden Sie hier.)

Sage keiner, das Ministerium verstehe nichts von Marktwirtschaft. Hier bitte: „Die fachliche Rechtfertigung zur Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Marktverfügbarkeit zu sehen, i.e. Personen haben die Möglichkeiten eine FFP2-Makse zu erlangen. Da die gesetzliche Verpflichtung zu Irritationen am Markt (z.B. in Form von Verknappungen) führen kann, ist regelmäßig zu evaluieren, ob die allgemeine Bevölkerung in der Lage ist, diese Voraussetzungen zu erfüllen.“ Mit anderen Worten, könnte man die Maske nicht kaufen, wäre sie gar nicht so dringend notwendig. Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis die Interessenten öffentlich gemacht werden, die mithilfe dieser Verordnung ihre übervollen Lagerbestände an den Mann bringen konnten; der nächste Korruptionsskandal ist vorprogrammiert – es sei denn, es gelingt, ihn unter den Teppich zu kehren.

Es geht munter weiter betreffend Tragepflicht ab 14 Jahre: „Das Tragen einer FFP2-Maske ist für ab 14Jährige bereits jetzt im Ski-Tourismus (in Gondeln, geschlossener Wartebereich) vorgesehen. Studien belegen, dass es beim Tragen von Gesichtsmasken zu keinen Nebenwirkungen wie z.B. Sauerstoffmangel bei der Trägerin/dem Träger kommt.“ Während nun in der vorliegenden Scheinbegründung die eine oder andere Studie bemüht wird, wird an diesem Punkt, daß es keine Nebenwirkungen gebe, nicht eine einzige genannt.

Zum Thema „Abstand 2 m statt 1 m“ liest man: „Das Vermeiden von Körperkontakt und das Einhalten eines physischen Abstands von 1-2m gelten als eine wichtige Präventivmaßnahme. Die Korrelation zwischen der Nähe zu einer infektiösen Person und das Risiko einer Virusübertragung sind wissenschaftlich nicht vollständig definiert.“ Und weil man nichts genaues nicht weiß, aber immer Vorsicht geboten ist, könnten in manchen Situationen größere Abstände möglicherweise sinnvoll sein“. Einen Nachweis für diese „könnte sein“-Vermutung gibt es freilich nicht. Nach der Logik dieser Begründung wären verordnete Abstände von 7 Metern auch „sinnvoll“ sein, denn: Sicher ist sicher. (Könnte man übrigens nicht annehmen, daß die größeren Abstände vom 2 Metern auch Demonstrationen erschweren könnten?)

Fazit: Das Gesundheitsministerium will jeweils eine Schweinerei mit der nächsten zudecken.

MS
Stand: 27.01.2021