Ober, zahlen? Anschober: Zahlen! Wir brauchen Zahlen! Und zwar möglichst hohe Zahlen, die suggerieren, es gebe ohne Ende neue Krankheitsfälle, obwohl tatsächlich Drostens Spielzeug-Test lediglich mit viel Mühe genetische Bruchstücke eines Virus aufspürt, von denen man annimmt, sie gehören zu eben jenem Virus SARS-CoV-2. Jedes positive Testergebnis wird kryptisch als „Fall“ ausgegeben, obwohl bestenfalls eine Kontamination (und noch lange keine Infektion) vorliegt. (Unklar ist bei den verwendeten Sars-CoV-2-Tests nämlich auch, ob ein Virus, sofern er überhaupt vorliegt, überhaupt infektiös ist oder defekt. Eine etablierte Labormethode, mit welcher die Ergebnisse von PCR- und Schnelltests überprüft werden könnte, ist die sogenannte Zellkultur. Damit könnte nachgewiesen werden, ob ein vermehrungsfähiges Virus überhaupt vorliegt. Die Zellkultur wird aber so gut wie nie durchgeführt.)
Die bereits heillos verzweifelte Regierung ist zwar noch nicht so weit, daß sie das Testpotenzial erkennen würde, das in der Landwirtschaft liegt: Noch werden Rindviecher und Schweine nicht getestet (vielleicht walten beim Gesundheitsminister familiäre Rücksichten), um hohe „Ansteckungszahlen“ zu suggerieren. Abwarten.
Wenn’s nicht die Schwein und Rind sein sollen, dann müssen’s eben die Mitarbeiter in unserer Privatwirtschaft (soferne sie die Regierung noch nicht endgültig ruiniert hat) ran. Wie stellt man das an?
Mit dem neuen Betrieblichen Testungs-Gesetz – BTG (BGBl. I Nr. 53). „Gegenstand des Förderungsprogrammes … ist die Schaffung eines Anreizes für Unternehmen, betriebliche Testungen auf SARS-CoV-2 vorzunehmen.“ Jetzt sollen die Betriebe die Dreckarbeit übernehmen, der Regierung gegen einen Schandlohn die dringend benötigten Testergebnisse zu liefern – um damit den nächsten und übernächsten Lockdown zu rechtfertigen und die Wirtschaft noch weiter zu schädigen. Also: bezahlter Selbstmord.
Übrigens: Wer das zahlt? Sie! Hier wird wieder einmal Ihr Steuergeld für die Regierungspolitik in den Kamin geschrieben.
Dies nur zur Information, damit solche Juwelen der Gesetzgebung auch gewürdigt werden.
MS
(Stand: 26.03.2021)