Öffnungsverordnung 2. Teil – unser Suchbildrätsel.

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Das Ausmaß an Verkommenheit der Ministerien ist einfach jenseits jeder Vorstellungskraft (obwohl: der Gipfel ist längst nicht erreicht, da kommt noch verläßlich mehr).

Und weil die bisherige Schmutzerei nicht genügt, legen wir auf die sagenhafte sogenannte Öffnungsverordnung (mit 4 Novellen, billiger geben wir’s nicht) ab 1. Juli – wegen großen Erfolges – noch die 2. Öffnungsverordnung drauf. Und jetzt, liebes Publikum, zu unserem Suchbildrätsel: Wer findet die sensationellen, revolutionären, umwälzenden Unterschiede zur 1. Öffnungsverordnung? Jene Unterschiede, die eine 2. Öffnungsverordnung so dringend notwendig machten?

Hier die Lösung: Es gibt keine. Freilich, da und dort ist gibt’s kleine Abweichungen. Wir brauchen z.B. (derzeit) keinen 2m- oder 1m-großen Bogen um unsere Mitbürger mehr zu machen (das kommt – ich wette – erst im September wieder, weil wir im Sommer so undiszipliniert waren). Und die FFP2-Maske ist da und dort weggefallen (parteinahe Lieferanten dürften mittlerweile saturiert sein und auf neue Geschäftsmodelle umsatteln). Aber sonst ist alles beim Alten. Es sieht nur anders aus:
§ 3 Massenbeförderungsmittel wird zu § 3 Verkehrsmittel
§ 5 Kundenbereiche wird zu § 4 Kundenbereiche
§ 6 Gastgewerbe wird zu § 5 Gastgewerbe
§ 7 Beherbergungsbetriebe wird zu § 6 Beherbergungsbetriebe, und so weiter und so fort.
Die liebgewonnenen Einschränkungen bleiben. Es darf weiterhin getestet, geimpft und verzweifelt nachgewiesen werden, daß man keine Gefahr für die Allgemeinheit ist. So sieht Freiheit anno 2021 aus!

Der böse Covidl ist schon längst so etwas wie der Heilige Geist: Man sieht ihn nicht, man hört ihn nicht, man muß nur fest dran glauben. (Allerdings: Am Glauben an den Heiligen Geist kann man gesunden. Beim Covidl ist es das Gegenteil.)

Also auch in der „neuen“ Verordnung: Dieselben Zwänge, dasselbe Theater, derselbe Aktionismus, nur damit die unsichtbare Bedrohung sichtbar bleibt. Die Inszenierung muß weitergehen.

Man muß ehrlich sagen: Einen solchen legistischen Müll hat man seit der Öffnungsverordnung nicht mehr erlebt. Also seit knapp zwei Monaten. Und das will schon was heißen! Es ist freilich verständlich, daß die aktuellen Verordnungen ein wenig an Sinnhaftigkeit vermissen lassen. Die intelligenten Köpfe unserer Gesellschaft sitzen dort, wo sie gebraucht werden – in der Privatwirtschaft, wie etwa in den Marketing- und Lobby-Referaten der Pharmaindustrie. Bleibt da für Regierungsämter und Ministerien nur mehr die Ausschußware übrig? Oder können Sie es sich anders erklären, daß es sowohl bei der Öffnungsverordnung als auch bei der 2. Öffnungsverordnung notwendig war, bereits zusammen mit der Verlautbarung schon die erste Novelle zur Verordnung bekanntzugeben? So etwas bringen nur wahre Meister zustande! (Zu konzedieren ist, daß die betreffenden Herrschaften nicht zwangsläufig dumm geboren sein müssen, vielleicht hat ihnen ja auch erst ihr Dienst – nennen wir es freundlich – geschadet.)

Freilich, die hochwohllöblichen, gottbegnadeten Herrschaften, die solche Verordnungen fabrizieren, sind natürlich nicht ganz dumm. Sie sind immerhin schlau. So schlau, daß sie ein und denselben speiwürdigen Verordnungsinhalt immer und immer wieder unter wechselnden Namen neu herausbringen, um damit die Überprüfung der Verordnungen durch den Verfassungsgerichtshof – wenn er nicht gerade seit April in der Sommerpause ist, um sich nur ja nicht inhaltlich zum Corona-Regime äußern zu müssen – möglichst zu vereiteln. (Der zweite Nutzen der Verordnungsschwemme: Der Bürger kennt sich nicht mehr aus.) Wie gesagt, schlau genug für solche Finten sind sie, die Herren im Bundeskanzleramt und in den diversen Ministerien, aber sie halten sich leider für sehr schlau. Nur, sehr schlau sind sie eben nicht, denn ihre nebbich billigen Taschenspielertricks (wenn’s wenigstens sensationelle Kniffe wären!) sind nur allzu leicht zu durchschauen.

Und klammheimlich werden auch noch die Covidl-Sonderregelungen im Epidemiegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz handstreichartig bis 31. Dezember verlängert. Der Begriff „Skandal“ nutzt sich ab.

Allein: Diese skandalöse Verordnungspraxis interessiert die mediale Öffentlichkeit nicht. Und nachdem man seit eineinhalb Jahren zusammen mit der Regierung gelogen hat wo es nur ging, wird unsere TV- und Pressmafia natürlich nur weiterlügen können bis zum Zusammenbruch. Ich wünsche viel Vergnügen und danke meinen Lesern – allen beiden! – für ihre Aufmerksamkeit.

29.06.2021
MS