„Corona-Massenklage“? Was es damit auf sich hat.

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Zwei Wiener Rechtsanwälte werben derzeit Interessenten für eine Verfassungsklage bzw. für eine „Massenklage“ gegen die Republik. („Massenklage“ heißt es jedenfalls in der medialen Berichterstattung reichlich ungenau.) Auch wenn es auf der Webseite dieser Kanzlei weniger verfänglich „Beschwerde der Massen“ heißt, ist die Botschaft klar: Für einen Kostenbetrag von € 60,- sollen sich möglichst viele Bürger an einer Verfassungsklage beteiligen. Interessant ist: Die Kosten sind nicht gedeckelt, d.h. die Zahl der Teilnehmer und damit der Verdienst der Rechtsanwälte für die angekündigte Beschwerde nicht beschränkt. Eine größere Anzahl von Teilnehmern garantiert freilich keinen Verfahrenserfolg, vergrößert aber den anwaltlichen Verdienst. (Angeblich haben sich schon 40.000 Interessenten gemeldet.)

(Die bewußten Rechtsanwälte teilen außerdem reichlich diffus mit: „Der Betrag wäre auf das […] Andergeldkonto zu überweisen und werden wir Sie auch in diese Beschwerde(n) einbauen. Aus verfahrensrechtlichen Gründen wird es nicht möglich sein jeder Unterstützer als Beschwerdeführer zu führen. Wir werden aber um die Breite der Betroffenen zu demonstrieren jene, die das wünschen in der Beschwerde nennen.“ Was mit „Die Abschaffung der Tests würde wahrscheinlich sogar eine Verschärfung der Infektionswelle bedeuten“ gesagt werden soll, bleibt vollends im Dunklen.)

Allerdings: Massen- oder Sammelklagen gibt es in nach österreichischem Recht nicht. Vor dem Verfassungsgerichtshof gibt es ausschließlich Individualbeschwerden, für deren Einbringung nur eine einzige Person als Antragsteller genügt (und für die der Rechtsanwalt im Erfolgsfalle ja einen Kostenersatz von der Republik erhält). Ganz im Gegenteil könnte eine größere Anzahl an Antragstellern in einer einzigen Beschwerde für den Verfassungsgerichtshof womöglich der Hebel sein, eine individuelle Betroffenheit abzuerkennen und aus diesem Grunde die Beschwerde abzuweisen.

Wir halten fest: Weder die afa-Rechtsanwälte noch die Plattform Respekt arbeiten mit den beiden genannten Rechtsanwälten zusammen.

Die drohende „1 G“-Rechtslage (d.h. Bevorzugung sogenannter „Geimpfter“, richtig: mit einem Gentherapeutikum behandelter Patienten) liegt noch völlig im Dunklen, dennoch wollen die beiden Rechtsanwälte bereits jetzt ein Vorgehen gegen diese unbekannte Rechtslage vorbereiten – bei aller Vorhersehbarkeit des Regierungshandelns ein Ding der Unmöglichkeit. Daß eine Ungleichbehandlung von „Geimpften“ und Ungeimpften klar verfassungswidrig wäre, bedarf natürlich keiner Diskussion; freilich kündigt die Regierung eine solche kommende Diskriminierung schon allein deshalb an, um einige Unentschlossene zu überzeugen, sich die Spike-Injektion noch schnell „freiwillig“ geben zu lassen.

Während also manche Rechtsanwälte medial eine einzige beabsichtigte VfGH-Beschwerde groß ankündigen, machen andere Kollegen – darunter natürlich zahlreiche afa-Rechtsanwälte – solche Beschwerden tatsächlich (und nicht selten mit einigem Erfolg), ohne jedoch die verdiente Aufmerksamkeit dafür zu bekommen.

Auch wenn „Massenklagen“ im eigentlichen Sinne nicht zulässig sind, ist es aber dennoch möglich, auf andere Weise in Massen aktiv zu werden: z.B. durch einen Brief an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs mit der Aufforderung, den Rückstau an unzähligen Beschwerden betreffend Covid-19-Unrecht endlich – natürlich im Sinne von Verfassung und Bevölkerung, und nicht im Sinne der Regierung – aufzuarbeiten. Kostenpunkt: keine € 60,- sondern 85 Cent für eine Briefmarke.

MS, Stand: 30.08.2021