Uns erreicht folgende Zuschrift der Rechtsanwaltskammer für Kärnten mit dem Betreff „Lockdown für Ungeimpfte“:
Sehr geehrte Frau Kollega!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Eine rasche Durchsicht der 5. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung hat ergeben, dass der Lockdown für Ungeimpfte in Rechtsanwaltskanzleien nicht zur Anwendung kommt.
Umgeimpfte Klientinnen und Klienten können daher auch weiterhin uneingeschränkt, trotz sonstiger Ausgangssperre, Rechtsanwaltskanzleien aufsuchen.
Wir werden die Verordnung samt Erläuterungen im Detail analysieren und kommen auf Sie zu.
Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Präsident Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko
Rechtsanwaltskammer für Kärnten
Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt
Tel.: 0463-512425-11; Fax: 0463-512425-15
E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at
Internet: www.rechtsanwaelte-kaernten.at
Soviel zu Ihren Terminen in unserer Kanzlei. Weiteres zur aktuellen „Ausgangssperre“, einer neuen Glanzleistung von unserem amtierenden Regierungsurrogat, demnächst auf dieser Seite.
MS
Stand: 15.11.2021