Viele Österreichische Bürger erhielten dieser Tage eine amtliche Verständigung über „Ihren persönlich Impftermin“. Auf welcher gesetzlichen Grundlage die Behörden persönliche Gesundheitsdaten durchschnüffeln, um die sogenannten „Ungeimpften“ aufzustöbern, ist datenschutzrechtlich äußerst fraglich – wenn auch solche Aktionen in Zeiten ständiger Rechts- und Verfassungsbrüche durch Ämter und Regierung längst nichts Ungewöhnliches mehr sind.
Lassen Sie sich nicht foppen! Diese amtlichen Schreiben sind nichts als ein Angebot, dass Sie zu nichts verpflichtet. Die Schreiben stellen eine Art Einladung dar, die Sie aber nicht annehmen müssen. Wenn man den Börden hier eine Täuschungsabsicht unterstellte, so haben sie natürlich eine weiße Weste – sie können darauf verweisen, daß diese Schreiben (freilich in hochoffizieller Aufmachung) eben nichts anderes sind als unverbindliche Einladungen.
Welcher Eindruck aber wird erweckt? Erst tritt die Regierung auf den Plan und kündigt eine „Impfpflicht“ an, dann wird das Thema publikumswirksam durch sämtliche Medien gepeitscht – und plötzlich flattern amtliche Schreiben zu einem Impftermin ins Haus! Der Staat hält seine Bürger offenbar für so beschränkt, dass sie dieser Bauernfängerei auf den Leim gehen und die Einladung als eine Verpflichtung mißverstehen.
Es ist geradezu erbärmlich, welche Mittel und Tricks Regierung und Behörden anwenden, um diejenigen, die sich aus gutem Grund gegen eine Spike-Injektion entscheiden, zu dieser höchst risikoreichen Spritze zu nötigen.
Interessant ist allerdings, mit welchem Nachdruck die längst bekannten Nebenwirkungen und Risiken auf der Rückseite des Schreibens apodiktisch als „Impf-Mythen“ verteufelt werden. Je mehr sie es abstreiten, desto mehr trifft es zu.
Was tun, wenn Sie eine solche „Einladung“ erhalten? Nochmals: Die Einladung verpflichtet Sie zu nichts. Sie brauchen auf dieses Schreiben daher an sich nicht zu reagieren. Interessant ist auch der Hinweis: „Sollte Ihnen bekannt sein, daß für Sie aus medizinischen Gründen (Gegenanzeigen) eine COVID-Impfung nicht möglich ist, so betrachten Sie das vorliegende Schreiben bitte als gegenstandlos.“ Falsch. Betrachten Sie dieses Schreiben in jedem Fall als gegenstandslos.
Wenn Sie wollen, können Sie die Gelegenheit aber dazu nutzen, die Behörde höflich darauf aufmerksam zu machen, daß Sie dankend ablehnen und daß Sie „Ihren persönlichen Impftermin“ gerne einem bedürftigen Mitglied der Bundesregierung zur Verfügung stellen. Sie könnten die Behörde dabei auch wieder einmal darauf aufmerksam zu machen, daß die harmlos als „Impfung“ bezeichnete Spritze die Injektion eines bisher nicht erprobten, nur experimentell zugelassenen mRNA-Serums ist, dessen mittel- und langfristige Folgen nicht bekannt sind, und dass Sie daher nicht an diesem medizinischen Feldversuch (Wortlaut der EMA: „real world safety study“) teilnehmen wollen.
Stand: 29.11.2021
MS