Meldepflicht von „Impf“-Nebenwirkungen!

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Noch gibt es zahllose Ärzte, die von Berufsethos offenbar nie etwas gehört haben, und schauen sogar über höchst offensichtliche Nebenwirkung der Covid-„Impfung“ großzügig hinweg. Dabei wären sie nach § 75g Arzneimittelgesetz (AMG) sogar verpflichtet, nicht nur gesicherte Fälle von Nebenwirkungen, sondern jeden Verdachtsfall zu melden („Pharmakovigilanz„).

Im Wortlaut der BASG: „Als Nebenwirkung gilt jede Reaktion auf den Impfstoff, die schädlich und unbeabsichtigt ist. Bei Impfstoffen ist auch das Ausbleiben einer Wirkung (z. B. kein Impfschutz nach erfolgter Impfung) besonders relevant und sollte in jedem Fall gemeldet werden.“

Wenn Sie von Impfnebenwirkungen Kenntnis erlangen oder selbst betroffen sind, melden Sie diese Nebenwirkungen hier: https://nebenwirkung.basg.gv.at

Sie können die Meldung auch in Papierform abgeben, das Formular finden Sie hier: https://www.basg.gv.at/fileadmin/redakteure/01_Formulare_Listen/I/F_I431_Nebenwirkung_Pandemie_Human.docx
per Post an
BASG
1200 Wien, Traisengasse 5
oder per Fax: 0043 (0) 50 555 36207

Stand: 03.12.2021
MS