Regierung will verläßliche Zahlen – Jetzt schon?

adminInformationen

Falls wir an Mangel an Verordnungen leiden, hier kommt Abhilfe: seit heute gilt die COVID-19-Registerverordnung.

„Schöne Donna, hier ist genaues Register“, singt der Leporello in „Don Giovanni“. Die Liebesabenteuer des berühmten Wüstlings sind ja genau gezählt, aber fragt man heute nach, wieviele Gimpfte, sogenannte und tatsächliche Ungeimpfte in den Krankenhäusern oder gar auf den Intensivstationen liegen, bekommt schwammige Auskünfte. Kein regionales Spezifikum übrigens – in Deutschland sieht es ganz gleich aus.

Beliebter Taschenspielertrick: wer nur eine von zwei Impfdosen innehat, gilt aus ungeimpft; wer die zweite Dosis vor weniger als zwei Wochen erhalten hat gilt als ungeimpft; ja, und bei unbekanntem Impfstatus lautet der Eintrag ebenso „ungeimpft“. Das nennen Sie manipulativ? Ich auch.

Jetzt aber, nach zwei Jahren staatlich verordneter Pandemie, nach tausenden Schlagzeilen über brechend volle Intensivstationen und Corona-Tote – und vor allem nachdem das Impfpflichtgesetz beschlossene Sache ist, JETZT kommt ein gewisser Herr „Mückstein“ mit der COVID-19-Registerverordnung heraus.

Bei hospitalisierten COVID-19-Patienten soll „als Grundlage für ein effektives und effizientes Krisenmanagement, zur Planung, Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in der österreichischen Gesundheitsversorgung“ und „für wissenschaftliche Zwecke (u.a. zur Analyse der Behandlungsprozesse und -ergebnisse bei stationär betreuten COVID-19-Patientinnen und -Patienten)“ endlich einmal halbwegs verläßliches Datenmaterial zusammengetragen werden. (Wer übrigens beim Begriff Qualitätsberichterstattung an etwas anderes deankt als an ORF, Standard und Kleine Zeitung, ist ein Schelm!)

Und welche Daten sollen erhoben werden? Unter anderem
– die Krankenanstalten-Aufnahmezahl,
– der „stationäre Status“ (d.h. Patient auf Normalstation, Intensivstation, entlassen oder verstorben),
– der primäre Grund der aktuellen stationären Behandlung (d.h. ist der Patient wegen Covid ins Spital gekommen),
– die Vorerkrankungen,
– der Impfstatus (sogar mit Darum, Zahl der Impfdosen und dem gespritzten Serum)
– das Diagnosedatum der SARS-CoV-2 Infektion

Wenn man dies alles heute so genau regelt, dann hat es also zwei Jahre lang keine Ordnung bei diesen Zahlen gegeben.

Das bedeutet nicht nur, daß man sich erst nach zwei Jahren aufrafft, belastbare Zahlen zu erheben, obwohl man seit zwei Jahren mit der Arroganz des Besserwissers behauptet hat, daß „die Zahlen“ der Regierung zuverlässig und richtig sind. Das bedeutet auch, daß man zwei Jahre bewußt im Blindflug unterwegs war und sich auf Geschwafel und Annahmen verlassen hat. Und es bedeutet, daß sämtliche Daten, die von Gesundheitsministerium und AGES bekanntgegeben wurden, um die Maßnahmenpolitik samt Impfpflicht zu rechtfertigen, keine Basis hatten und, sit venia verbo, für den Kanal waren.

Danke für dieses Eingeständnis, „Herr“ Mückstein.

MS
Stand: 22.01.2022