Die Befürworter der verhängnisvollen Covid-19-„Impfung“ behaupten nach wie vor standhaft, es gebe keine gravierenden Nebenwirkungen. Im Gegenteil: In den Medien wird behauptet, dass Nebenwirkungen, die man beschönigend als „Impfreaktionen“ bezeichnet, sogar erwünscht seien, da sie ja nur bestätigen würden, daß die „Impfung“ anschlägt. Und so ein Holler wird auch noch geglaubt, weil diese Falschinformation im Fernsehen von einem „Herrn Doktor“ geäußert wird.
Wir haben es mit einem geschlossenen System zu tun: Die Corona-Phalanx behauptet: „Es gibt keine Nebenwirkungen!“ Folglich sind die trotzdem auftretenden Nebenwirkungen keine Nebenwirkungen, und was nicht existiert, wird auch nicht gemeldet. Und da keine Meldungen erstattet werden, kann offiziell wieder behauptet werden: „Es gibt keine Nebenwirkungen!“
Hinzu kommt, dass eine Meldung von Nebenwirkungen für Ärzte wirtschaftlich nicht attraktiv ist: Die Verabreichung einer „Impfung“ wird gut bezahlt, die Meldung von Nebenwirkungen (Zeitaufwand ca. 15 min.) hingegen nicht.
Dabei verstoßen Ärzte gegen das Gesetz: Laut § 75g Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) sind Ärzte gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden.
Wohlgemerkt: Es geht nicht darum, gesicherte Fälle von Nebenwirkungen zu melden, sondern schon bloße Verdachtsfälle sind zwingend anzuzeigen. Dazu zählt auch das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit (beschönigend als „Impfdurchbruch“ bezeichnet, was aber nichts anderes heißt, als daß die „Impfung“ nicht hilft).
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt für Ärzte sogar einen Verwaltungsstraftatbestand dar (§ 83 Abs. 1 Z. 14 AMG). Sollte es ein Arzt oder eine Krankenanstalt also beharrlich verweigern, eine Verdachtsmeldung zu erstatten, wäre sogar eine Anzeige gegenüber der Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zu überlegen.
Bei diesen verpflichtenden Verdachtsmeldungen geht es keineswegs um Bagatellen, sondern darum, im Wege einer solchen Meldung dazu beizutragen, daß Mitmenschen vor gesundheitlichen Schäden bewahrt werden. Es geht um nichts Geringeres als um das hohe Gut der Gesundheit – die ja angeblich durch den gesamten Covidl-Maßnahmenterror geschützt werden soll.
Bei den Verdachtsmeldungen sind Sie aber nicht allein auf die Ärzteschaft angewiesen, Sie können Verdachtsmeldungen auch selbst erstatten:
Online über das Portal https://nebenwirkung.basg.gv.at/
oder am Postweg an das BASG, 1200 Wien, Traisengasse 5.
siehe auch hier: https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/meldewesen/nebenwirkungen
MS
Stand: 24.03.2022