Während Verwaltungsgerichte und Behörden noch immer allerlei lustige Anzeigen wegen Covidl-Maßnahmen-Verstößen aufzuarbeiten haben und die „Corona“-Dauerhysterie mangels Material derzeit ein wenig schwächelt, steht das Gesundheitsministerium unter Seuchenminister Nr. 3 (ein gewisser Rauch) seinen Mann: endlich wird wieder eine dringend nötige Verordnung erlassen. Mit BGBl. II Nr. 186/2022 kommt die „COVID-19-Einreiseverordnung 2022“ daher. Acht Paragraphen lang, 1.674 Wörter schwer, dräuende Gefahren durch die Einreise aus Staaten „mit sehr hohem epidemiologischem Risiko (Anlage 1)“ soll sie bannen.
Und nun Vorhang auf für die Anlage 1 „Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischem Risiko“, die uns gleich sagen wird, vor welchen Einreisenden wir uns fürchten müssen, nämlich:
„Derzeit kein Staat oder Gebiet.“
Man hätte sich also den ganzen Alarm zwar sparen können, aber das Covidl-Ministerium mit der eingeschränkten Denkfähigkeit muß doch an seine Existenzberechtigung erinnern dürfen. Jedenfalls solange das Marketing für die nächste Gruselvariante BA.6 (oder BA 6.1) noch ausgearbeitet wird…
Stand: 16.05.2022
MS