„Covid-Compliance“ – Bist Du auch schön brav gewesen?

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Mit BGBl. II Nr. 198 bringt die Regierung die kryptisch bezeichnete „Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung„. Immerhin, „Transparenz“ klingt positiv. Allerdings, transparent wird nicht die Politik, sondern natürlich der Bürger. Haben Sie etwas anderes erwartet? Und dann: das seltsame Wort „Compliance“. Es klingt zunächst technisch-harmlos. Das Wörterbuch hat dafür nette Übersetzungen parat: Befolgung, Konformität, Willfährigkeit, Fügsamkeit, Unterwürfigkeit, Folgsamkeit. Das ist es, was der Staat mit Compliance meint.

Und was wird kontrolliert? Wenn Sie gegen das sinnvolle COVID-19-Maßnahmengesetz verstoßen (Mißachtung der Quarantäne oder, Gott behüt‘, Sie hatten bei einer Einlaßkontrolle keinen Ablaßbrief über Genesung oder Genspritze parat), dann schaut Vater Staat nach: Haben Sie vielleicht den Covidl-Ausfallbonus, den Covidl-Verlustersatz, den Covidl-Härtefallfonds* oder andere Almosen genossen? Und das Nachschnüffeln ist natürlich – der Staat darf das – rückwirkend mit 1. November 2021 zulässig.

Die Verordnung verrät zwar nicht, was die Behörde mit diesen Angaben machen soll. Aber man darf annehmen, daß es nichts Gutes für uns heißt. Mit der Ermahnung „Pfui, Sie Schlimmer!“ wird es wohl nicht sein Bewenden haben. Wer staatliche Almosen empfängt und trotzdem nicht brav und folgsam ist (also: keine Compliance übt), der wird es schon noch zu spüren bekommen. Vielleicht beim Strafausmaß oder – vielleicht wieder rückwirkend, der Verfassungsgerichtshof wird wieder gütig darüber hinwegsehen – durch eine Rückforderung der Hilfszahlungen**. Die ersten Schritte in puncto Covidl-Unterwürfigkeit, im März begonnen mit dem COVID-19-Compliance-Gesetz, werden fortgesetzt, denn dort hieß es schon: „Die Übermittlung des Verwaltungsstrafbescheides gemäß Abs. 5 erfolgt zum Zweck der Überprüfung der Rückforderung von Leistungen anlässlich von Verwaltungsübertretungen gemäß dem COVID-19-MG.“ Aber Halloh!

So beginnt der Staat, der es nur gut mit uns meint, sein „social credits“-System aufzubauen. In China funktioniert es ja auch so schön.

*Originale Schreibweise übrigens „COVID-19 Härtefallfonds“ natürlich mit echtem Deppen-Leerzeichen.
**Zur Erinnerung: Die Hilfszahlungen wurden nötig, weil der Staat das Erwerbsleben bei Groß und Klein mit Zwang blockiert hat (Stichwort „Lockdown“).

Stand: 18.05.2022
MS