Das „QUARANTÄNE-AUS“ ab 1. August 2022 wird groß angekündigt. Es wäre aber nicht unsere Regierung, wenn nicht auch das wieder eine Mogelpackung wäre.
Denn ab 1. August gilt die „COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung„, was nichts anderes ist als eine Quarantäne mit langer Leine. Wer positiv getestet vor die Haustür geht, hat sein Goscherl in eine Maske zu hüllen. Das Betreten von Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kindergärten, Kinderkrippen, Krabbelstuben, Primarschulen usw. ist verboten.
Und wir werden endlich belehrt, was ein „physischer Kontakt“ ist – bitte festhalten: „Als physischer Kontakt gilt jede körperliche Anwesenheit einer anderen Person im selben Raum.“ Ja, die ministeriellen Kretins phantasieren unter sommerlicher Hitzeeinwirkung offensichtlich sogar noch mehr als sonst. Und wenn wir nun endlich eine „körperliche Anwesenheit“ konkret benennen, was ist denn dann das Gegenteil davon? Die Geistige? Die Unkörperliche? Der Verstand ist bei den Verordnungsschmierern offenbar nicht mehr anwesend.
Ja, im Machtrausch erleiden die Herrschaften im Gesundheitsministerium beim Denken so manche Fehlzündung. Aber das gilt nach zweieinhalb Jahren schon als Traditionspflege.
Wäre es allzu unverständlich, wenn die Verursacher solcher legistischer Idiotie durch einen Bürger einmal einen „physischen Kontakt“ in Form einer Watschen vergewärtigen?
MS
Stand: 29.08.2022