Was in Kriegszeiten schwere Strafen für Desertion und Hochverrat sind, sind in den verzweifelten Rückzugsgefechten unserer neuen Staatsreligion (was halten Sie von „Dogmatischer Coronismus“?) Disziplinarstrafen gegen Ungläubige. Als klassischer Fall des Streisand-Effektes wurde nun durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (21.10.2022, Geschäftszahl Ra 2022/09/0043) publik, was unsere Republik offenbar in Angst und Schrecken versetzt und an den Ruinen ihrer Grundfesten rüttelt, illustriert an einer Disziplinaraffäre gegen eine Lehrerin. Sie hatte im Unterreicht einige unbotmäßige Thesen verbreitet, Flugblätter verteilt und Schüler zum selbständigen Denken aufgefordert (siehe weiter unten). Zugegeben, Oppositionsarbeit mag nicht Kernaufgabe einer Lehrerin sein – aber das, was unser Staat seit Anfang 2020 tut, zählt auch nicht zu seinen ureigensten Aufgaben.
Ein paar Details aus dem Rechtssatz sind durchaus bemerkenswert, weil in der Hitze des Gefechts wohl übersehen wurde, daß diese Argumente spiegelbildlich sehr gut gegen ideologische Umerziehungsversuche durch den Staat verwendet werden können.
Der VwGH im O-Ton: | …und es ist dazu anzumerken: |
„Die Bildung und die Entwicklung der Anlagen der Schülerinnen und Schüler stellen bedeutende Rechtsgüter dar.“ | In der Tat! Das habe ich mir bei den diversen Lockdowns auch gedacht. |
„Auch das Verbreiten von Angst unter den Schülern gehört nicht zur Aufgabe der Schule oder der Lehrerin.“ | …es sei denn, Angst und Schrecken werden, im Staatsauftrag, über den Killervirus Covidl verbreitet. |
„Ob unwissenschaftliche Ansichten von weiteren Menschen geteilt werden, hat keine Auswirkung auf die Schwere dieser Pflichtverletzung.“ | Unwissenschaftliche Ansichten sind nämlich das Monopol der Regierung, ihrer Mitläufer und der Pharmafürsprecher: Drosten, Nowotny, der Phantasten der Herodischen Impfkommission etc. |
„Zudem enthält bereits der Vorwurf der Verbreitung von „Verschwörungstheorien“, dass von der Lehrerin nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechende Inhalte vermittelt werden.“ | Auch das ist dem Staat vorbehalten und hat nicht im Unterricht, sondern in Pressekonferenzen zu erfolgen! |
„Eine Verkennung des Bildungsauftrags oder die Anwendung bedenklicher Methoden der Unterrichts- und Erziehungsarbeit kann auch nicht als wenig bedeutsam abgetan werden, kann ein minderjähriger schulpflichtiger Schüler doch der geistigen Einflussnahme durch den Lehrer in der Regel nicht ausweichen.„ | Richtig. |
„Zudem stellt das einseitige Verbreiten absurder Ansichten… | Nicht das, was Sie denken! Hat hier jemand Anschober, Mückstein oder Szekeres gesagt? |
…durchaus eine schwere Erschütterung des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Lehrerin dar, müssen doch gerade auch die Eltern der unterrichteten Schülerinnen und Schüler auf eine lehrplanmäßige Bildung vertrauen dürfen.“ | Ob unter den Selbstdenkern noch irgendjemand Vertrauen in unser Bildungssystem hat, wollen wir hier lieber nicht diskutieren. |
Man mag nun mit der Lehrerin nicht in allen Punkten d’accord gehen, aber einiges, was ihr vorgeworfen wird, verdient Erwähnung, z.B. dies (Wortlaut der VwGH-Entscheidung):
Zeichnungen von Tafelbildern mit folgendem Inhalt:
„In Österreich sind 550 Menschen mit Corona in drei Monaten gestorben. 14.328 Menschen sind wieder gesund :).“
Darunter zeigt das gezeichnete Tafelbild einen Dialog zwischen einem Kind und einem Hund:
Kind: „Die beste Waffe im Krieg gegen Corona ist der gesunde Menschenverstand.“
Hund: „Ihr seid verloren! Die meisten von euch sind unbewaffnet.“
Jetzt hören Sie auf zu nicken! Was halten Sie denn von diesem Vorwurf:
Behauptung, dass jene Bilder von Särgen, die im März 2020 aus Italien in den Medien zu sehen waren, in Wahrheit Bilder eines Schiffunglücks (und nicht die Folgen der Covid-19-Pandemie) wären.
Wie denn nun? Meinen die Disziplinarinquistoren jene Tatarenmeldung, die sogar vom Wahrheitsministerium Correctiv, wenn auch halbherzig, als Schmäh aufgedeckt wurde?
Auch dies ist ein Vorwurf wie Donner und Blitz:
Kommentierung eines im Klassenzimmer gezeigten Berichts im Fernsehsender ORF im November 2020 zu aktuellen Zahlen an Covid-19 Erkrankter sowie Verstorbener mit den Worten: „Das ist alles nur Angstmache. Die Zahlen stimmen nicht, sind gefälscht von der Regierung. Corona ist nicht mehr als eine Grippe. Wir dürften nicht alles glauben was uns gesagt wird.“
Zu dumm, schon wieder eine Verschwörungstheorie, deren Richtigkeit nun langsam durchsickert, aber – wir bleiben auf Kurs!
Und wieder kam die Zensur zu spät:
„Wenn jeder der 8,9 Millionen Österreicher einen Zentimeter darstellen würde, dann ergäbe das einen Strecke von 89 Kilometern Länge.
Davon wurden bisher ca. 18,6 Kilometer auf Covid-19 getestet.
589 Meter sind positiv Getestete (inklusive falsch-positiv).
458 Meter werden bereits als wieder genesen betrachtet.
8,7 Meter sind leider an Covid-19 verstorben.
6,5 Meter sind derzeit in Spitalsbehandlung.
Und nur 1 Meter wird aktuell intensiv behandelt.
1 Meter von 89 Kilometern.
Das ist so, als würde man einen Autobahnabschnitt von 89 Kilometern Länge (das ist z.B. die ganze Südautobahn A2 bis zur Steirischen Grenze oder die Westautobahn A1 zwischen Wien und Melk) voll sperren, um 1 Meter Fahrbahn zu reparieren.
Zahlen des Bundesministeriums für Soziales am 14.10.2020.“
Ja, darf man denn so einfach mit Fakten um sich werfen?
Und nun stellen wir uns jenen Tüpflischisser (wie treffend der Schweizer sagt) vor, der, höheres Sendungsbewußtsein in der Brust wallend, hier zum Helden wurde, indem er mit heiligem Ernst genaues Register über die Untaten der Ketzerin aufstellte und dies zur Disziplinaranzeige formte.
Resultat: Nachdem Scheiterhaufen wegen der Umweltverträglichkeitsprüfung (negative CO2-Bilanz!) derzeit nicht à la mode sind, setzte es als Disziplinarstrafe eine Entlassung.
Das Verwaltungsgericht, das in dieser Sache hingegen Vernunft walten ließ, reduzierte auf eine Geldstrafe. Es wird Sie, geübte Staatsbürger, aber nicht überraschen, daß der VwGH das Urteil gleich auf Linie brachte:
„Der vom Verwaltungsgericht angenommene Milderungsgrund der Begehung der Dienstpflichtverletzungen aus achtenswerten Gründen ist daher ebenso wenig gegeben, wie die Annahme eines Schuldausschließungs- oder Rechtfertigungsgrundes auch nur naheliegt.“ Und damit wurde das zu milde Erkenntnis des Verwaltungsgerichts aufgehoben und zur neuerlichen (gemeint: strengeren) Strafbemessung zurückverwiesen.
Was könnte den Zustand unserer Republiks-Konkursmasse besser illustrieren als solche Randnotizen?
Da kann man sich nur ein gutes, nein: besseres Jahr wünschen!
Stand: 11/2022
MS