Im Frühjahr 2016 machte der WIWE-Schutzverband durch offenbar serienmäßig an österreichische Unternehmen ausgesandte Mahnschreiben wegen angeblicher UWG-Verstöße von sich reden, siehe unseren Beitrag hier. Ein halbes Jahr darauf folgten Mahnschreiben wegen angeblicher Verstöße gegen das Zahlungsdienstegesetz – siehe hier. Betroffen waren regelmäßig Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU).
Nachdem sich nicht alle Unternehmen den Kostenforderungen ganz oder zum Teil ergeben haben, hat der WIWE-Schutzverband nun Klage gegen einige Unternehmen eingebracht. Behauptet wird in zumindest zwei Fällen ein UWG-Verstoß aufgrund irreführender AGB.
Wir berichten über den Fortgang dieser Rechtssache.
[Ergänzung, 28.06.2017: Die Klage gegen ein von unserer Kanzlei vertretenes Unternehmen wurde kürzlich zurückgezogen.]
Hinweise dazu, wie sich der in Salzburg domizilierte Verein „WIWE-Schutzverband zur Förderung lauteren Wettbewerbs im In- und Ausland“ (ZVR-Zahl 501171285) finanziert, werden dankend entgegengenommen. Der Vereinsregisterauszug von WIWE (Stand 16.12.2016) hier, demzufolge als Geschäftsführer des Vereines der ehemalige Salzburger Rechtsanwalt Dr. Wolf Schuler firmiert, der den Verein seit den 1980er Jahren in mehreren Gerichtsverfahren vertreten hat (siehe z.B. 4Ob 173/99s, 4Ob 104/99v, 1Ob 674/90, 4Ob 38/89, 4Ob 59/88, 4Ob 345/87).
Anmerkung: Die Bereitstellung von AGB auf Internetseiten ist nicht verpflichtend.
Stand: 29. März 2017
MS