Jede Branche hat ihre eigene Fachsprache, sei es die der Steuerberater, der Rechtsanwälte – oder der Versicherungen. Einer der vielleicht mißverständlichen Versicherungs-Fachbegriffe ist das sogenannte erste Risiko.
Das erste Risiko findet sich in zahlreichen Versicherungspolizzen, vor allem in Gebäudeversicherungen, in denen u.a. Elementarschäden wie Hochwasser, Hagel, Schneebruch, Murenabgänge etc. vom Versicherungsschutz umfaßt und mit einem angemessenen Betrag versichert sind. So weit, so gut – das mißverständliche daran aber ist, daß zwar je Schadensart eine hohe Schadenssumme ausgewiesen ist, jedoch ein deutlich kleinerer Betrag „auf erstes Risiko“. Dies bedeutet in der Praxis, daß beim ersten Schadenseintritt nur der kleinere Versicherungsbetrag ausgezahlt wird, weil damit eben nur das erste Risiko, also der erste Schadensfall abgedeckt ist. Erst bei einem weiteren Schadensfall derselben Art (also etwa beim zweiten Hagelschaden, beim zweiten Hochwasserschaden) kann die volle Versicherungssumme für den jeweiligen Schaden ausgeschöpft werden.
Das „erste Risiko“ ist also die Versicherung – für die Versicherung. Denn der Versicherungsnehmer wird nicht selten nach dem ersten Schadenseintritt Vorkehrungsmaßnahmen treffen, damit es nicht zu einem weiteren Schadensfall kommt – und hilft damit nicht nur sich selbst, sondern auch seiner Versicherung.
Es empfiehlt sich, vor Abschluß von Versicherungsverträgen zu überprüfen, welche Versicherungsdeckung in welchem Fall auch tatsächlich zur Verfügung steht – gerade beim ersten Schadenseintritt.
Unbedingt anzuraten ist ferner, bestehende Versicherungsverträge regelmäßig auf den versicherten Wert zu überprüfen. Steigt nämlich im Laufe der Zeit z.B. der Gebäudewert Ihres versicherten Hauses und findet keine Anpassung des Versicherungsvertrages statt, kann eine Unterversicherung vorliegen, aufgrund der die Versicherung wiederum ihre Leistungen im Schadensfall verringern kann.
Im Ernstfall steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt beratend zur Seite.
MS
Stand: Sept. 2017