Bildnisschutz : Verwendung von Facebook-Photos durch Dritte grundsätzlich unzulässig.

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Das Recht am eigenen Bild – in Österreich ist dieses Persönlichkeitsrecht interessanterweise im Urheberrechtsgesetz (§ 78) geregelt – spielt gerade durch die Verfügbarkeit von Bildern im Internet eine wichtige Rolle. Der OGH hat nun festgehalten (6 Ob 14/16a), daß Photos, die auf Facebook gestellt werden, ohne Einwilligung des Abgebildeten nicht verbreitet werden dürfen. „Verbreiten“ bedeutet dabei ebenso ein Abdruck in … Read More