Wegrechts-Ersitzung trotz Hinweis auf widerrechtliche Ausübung möglich.

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Ersitzung bedeutet den Erwerb eines Rechtes durch dessen langjährige Ausübung – allerdings unter der Voraussetzung des „guten Glaubens“, d.h. unter der Annahme, dieses Recht auch tatsächlich ausüben zu dürfen. Dies spielt häufig eine Rolle bei der Ausübung eines Wegerechts, wenn ein Weg über lange Jahre benutzt wird und man dabei davon ausgeht, daß man dazu auch berechtigt ist. Sobald man allerdings weiß, … Read More