Die wahrscheinlich häufigste Dienstbarkeit (Servitut) ist das Wegerecht, je nach Ausformung auch Geh- und Fahrrecht genannt. Das bedeutet, daß man von oder zu einem eigenen Grundstück über einen fremden Grund gehen oder zufahren darf. Zufahrt verweigert? Rechtzeitig handeln! Wer zugunsten seines eigenen Grundstücks das Recht hat, über ein fremdes Grundstück zuzufahren, sollte beachten, daß solche Rechte nicht von Dauer sein … Read More
Wegrechts-Ersitzung trotz Hinweis auf widerrechtliche Ausübung möglich.
Ersitzung bedeutet den Erwerb eines Rechtes durch dessen langjährige Ausübung – allerdings unter der Voraussetzung des „guten Glaubens“, d.h. unter der Annahme, dieses Recht auch tatsächlich ausüben zu dürfen. Dies spielt häufig eine Rolle bei der Ausübung eines Wegerechts, wenn ein Weg über lange Jahre benutzt wird und man dabei davon ausgeht, daß man dazu auch berechtigt ist. Sobald man allerdings weiß, … Read More